Autofahren und Medikamente

Die Mehrheit der Medikamente, die in Apotheken verkauft werden, erhalten die Kunden nach einer ärztlichen Verschreibung. Zu den Medikamenten, die ohne Rezept, also sozusagen in Eigenregie gekauft werden, zählen vor allem Schmerz- und Erkältungsmittel. Gemeinsam ist jeder Art von Medikamenten, dass die Beipackzettel und natürlich auch die Hinweise des Arztes unbedingt beachtet werden müssen. Dazu kann auch gehören, dass die Medikamente Auswirkungen auf das Bedienen von Maschinen und die Teilnahme am Straßenverkehr haben. Schätzungen zufolge werden ungefähr ein Viertel aller Unfälle durch die Einnahme von Medikamenten mit verursacht. Abgesehen davon, dass hier eine Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr für sich selbst und andere besteht, drohen auch rechtliche Konsequenzen, wenn man einen Unfall unter dem Einfluss von Medikamenten verursacht hat. Zwar gibt es kein Gesetz, das Medikamente im Straßenverkehr grundsätzlich verbietet. Hat die Einnahme jedoch Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, drohen Bußgelder von mehreren tausend Euro. Für Fahrfehler oder körperliche Ausfallerscheinungen können ähnliche Maßstäbe angelegt werden wie für Trunkenheitsfahrten, im schlimmsten Fall kann hier sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch für die Versicherung spielt es eine nicht unerhebliche Rolle, so kann zum Beispiel der Kasko-Schutz erlöschen. All das macht deutlich, dass man mit Medikamenten im Straßenverkehr keineswegs leichtfertig umgehen sollte und sich auch der Gesetzgeber hier wenig nachsichtig zeigt.

Bei ärztlich verschriebenen Medikamenten hat der Arzt die Pflicht, den Patienten über mögliche Beeinträchtigungen aufzuklären. Beachtet der Patient diese Hinweise jedoch nicht, ist er dafür alleine selbst verantwortlich. Bei apothekenpflichtigen, aber frei verkäuflichen Medikamenten ist es ganz allein Sache des Patienten, darauf zu achten, welche Auswirkungen oder Nebenwirkungen die Medikamente haben. So enthalten nicht wenige Medikamente, vor allem Mittel gegen Erkältung, relativ große Mengen an Alkohol, und dass Alkohol im Straßenverkehr verboten ist, ist allgemein bekannt.

Grundsätzlich sollte man seinen Arzt immer darüber informieren, welche Medikamente man einnimmt, vor allem, wenn man unterschiedliche Ärzte wegen verschiedener Beschwerden aufsucht. Nur wenn der Arzt die gesamte Medikamenteneinnahme kennt, kann er darauf eingehen und bei einer weiteren Verschreibung Wechselwirkungen vermeiden. Nimmt man ohne ärztliche Verschreibung Medikamente ein, so sollte man unbedingt darauf achten, wie man diese kombiniert! Auch unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr kann es zu Wechselwirkungen kommen, die nicht zu unterschätzen sind. Die Hinweise zur Einnahme und Dosierung sind unbedingt zu beachten, auf Alkohol sollte man während der Einnahme von Medikamenten verzichten, schon allein deshalb, weil er deren Wirkung erheblich verstärken kann.

In einigen Fällen gelten auch generelle Fahrverboten, dies gilt zum Beispiel nach Augenuntersuchungen, wenn Patienten Tropfen zur Weitung der Pupillen bekommen haben. Auch nach Operationen, selbst wenn es ambulante Operationen waren bzw. nach einer Narkose gilt ein Fahrverbot von 24 Stunden. 

Allgemeine Anzeichen dafür, dass man nicht fahrtüchtig ist, sind beispielsweise Schwindel, Benommenheit, verschwommene Sicht oder starke Müdigkeit. Treten solche Warnsignale auf, sollte man Auto oder Fahrrad besser stehen lassen.

Wie sich Medikamente genau auswirken, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel Alter, allgemeiner Gesundheitszustand, Körpergewicht. Von diesen individuellen Faktoren abgesehen, kommt es auf die Wirkstoffe der Medikamente an. Auswirkungen auf die Reaktionsgeschwindigkeit und die generelle Aufmerksamkeit haben beispielsweise Beruhigungs- und Schlafmittel, aber auch manche Medikamente gegen Allergien. Allergiker, die Auto fahren müssen, sollten deshalb ein Medikament ohne diese Nebenwirkungen einnehmen.

Schwindel und Benommenheit könnten die Folge von Präparaten sein, die Morphin oder Codein enthalten, auch Mittel gegen Erkältungen können dazu führen. Die Wirkstoffe sind beispielsweise in Schmerzmitteln oder auch Mitteln gegen Husten zu finden. Auch Blutdrucksenkende Mittel können die genannten Beeinträchtigungen ebenfalls hervorrufen, zusätzlich kann es zu Schwindel kommen, wenn der Blutdruck zu stark abfällt.

Ebenfalls negativ beeinflusst wird die Teilnahme im Straßenverkehr durch Medikamente gegen Anfallsleiden oder auch durch Psychopharmaka. Dazu gehören zum Beispiel Antidepressiva, Beruhigungsmittel, oder auch Medikamente gegen Psychosen, sogenannte Neuroleptika. Auch wenn ein Patient auf ein Medikament eingestellt ist und das Medikament oder die Dosis geändert wird, ist erhöhte Vorsichtig geboten.

Wer unsicher ist, ob er nach er Einnahme von Medikamenten noch fahrtüchtig ist, wendet sich zur Sicherheit am besten an Arzt oder Apotheker.

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